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In der himmlischen Welt
gibt es weder
Furcht noch Sorge.

Wissenswertes zu Überführungen

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Überführung sind regional unterschiedlich und richten sich nach den Bestimmungen der einzelnen Länder und Staaten. Grundsätzlich muss jeder Verstorbene nach einer bestimmten Zeit in eine Leichenhalle mit Kühlung überführt werden.

Bei einem Todesfall im Ausland übernehmen wir die Rückholung des Verstorbenen. Wir führen auch Überführungen in das Heimatland durch und regeln alles Notwendige mit Botschaften und Konsulaten.

Wir kümmern uns rund um die Uhr um sämtliche Erledigungen im In- und Ausland.
Im Anlassfall erhalten Sie auch gerne ein unverbindliches Angebot von uns.

Kosten

Sehr häufig wird die Frage nach den Kosten für eine Erd- oder Feuerbestattung an uns gerichtet mit der Erwartungshaltung einen genauen Betrag dafür sofort genannt zu bekommen.
Um Ihnen darüber eine seriöse Auskunft geben zu können, ist es für uns notwendig alle kostenrelevanten Fragen, Vorstellungen und Wünsche zu wissen (Wo ist der Todesfall eingetreten? Ist eine Erd- oder Feuerbestattung gewünscht? Welches Sarg – und Urnenmodell? Ausgestaltung der Trauerfeierlichkeit – Priester, Nachrufsprecher? Musikwünsche (von CD oder Live)? Trauerdruck z.B. Parten, Gedenkbild? Wo soll die Beisetzung stattfinden? Ist eine Grabstelle vorhanden? Befindet sich darauf eine Deckplatte? Wie viele Verstorbene sind in der Grabstelle beigesetzt?, ……). Mit diesen Informationen erstellen wir Ihnen gerne eine Kostenaufstellung. Dabei wird in „Leistungen des Bestattungsunternehmens“ und „Gebühren und Fremdleistungen“, die wir für Sie auslegen und in unserer Rechnung einbinden, unterschieden.

Unter „Leistungen des Bestattungsunternehmen“ fallen z. B.:

  • Sarg und Sargausstattung
  • Urne
  • Abholung und Überführung
  • Aufnahmegespräch
  • Organisation (Erledigungen der Behördenwege, Abmeldungen, Terminabsprachen, musikalische Umrahmung….) im Rahmen der Trauerfeier
  • Personalbeistellung bei der Trauerfeier


Unter „Gebühren und Fremdleistungen“ fallen z. B.:

  • Gebühren bei Behörden: Sterbeurkunde € 9,30; Überführungsanzeige (von Wien nach NÖ) € 3,27; Totenbeschaugebühr (NÖ) € 125 - € 240
  • Anstaltsleistung des Krankenhauses € 160,80 - € 250,00 (3 Tage ab Freigabe)
  • Pfarrgebühr € 68,00 - € 350,00
  • Trauerredner ab € 290,00
  • Grabnutzungsgebühren (Öffnen, Schließen, Verlängerung)
  • Steinmetz

Vorsorge / Versicherungen

In jeder unserer 3 Filialen berät Sie unser kompetentes Fachpersonal über Ihre individuelle Vorsorge-Planung, z. B. beim Wiener Verein oder der Österreichischen Beamtenversicherung.
Es besteht die Möglichkeit einer monatlichen Vorsorgezahlung, aber auch eine Einmalzahlung ist möglich, dabei sind jedoch unterschiedliche Altersgrenzen zu beachten.

Thanatopraxie

Unter Thanatopraxie versteht man die Lehre und die Kunst, den natürlichen Zerfall eines menschlichen Körpers zu verzögern. Der Begriff Thanatopraxie ist ein Kunstbegriff und setzt sich zusammen aus "Thanatos" (griechisch: Gott des Todes) und der Praxis des Einbalsamierens von Verstorbenen. Die moderne Thanatopraxie ist weit mehr als hygienische Grundversorgung, sie umfasst alle Tätigkeiten, welche notwendig sind, um Verstorbene ästhetisch und in hygienisch einwandfreiem Zustand aufzubahren. Die thanatopraktische Behandlung stoppt kurzzeitig den Verfallsprozess des Körpers und bietet so einen optisch ästhetisch schöneren Anblick des Verstorbenen. Durch die desinfizierende und konservierende Behandlung werden auch die natürlichen Geruchsbelästigungen ausgesetzt. Besonders nach schweren Unfällen oder ähnlichen tragischen Todesumständen, aber auch nach gerichtsmedizinischen Untersuchungen ist eine offene Abschiednahme meist nur durch diese hygienische Versorgung möglich. Gerade nach plötzlichen Todesfällen oder bei jüngeren Menschen ist es außerordentlich bedeutsam, die Endgültigkeit des Unerwarteten begreifbar zu machen. Insbesonders bei Überführungen ins Ausland oder bei Fristverlängerungen des Bestattungstermins ist eine thanatopraktische Behandlung sinnvoll und oft sogar auch vorgeschrieben.

Thanatopraktiker sind Bestatter, die eine Zusatzausbildung absolviert haben, um die Aufgaben und Anforderungen einer thanatopraktischen Behandlung nach modernsten, ethnisch vertretbaren Methoden durchzuführen.

Gerne beraten wir Sie auch in allen Fragen rund um die Thanatopraxie.

Totenmasken

Totenmasken - Abguss der Hände - Fingerabdruckamulette

Der Abguss des Gesichtes oder der Hände stellt eine Ehrerbietung an den Verstorbenen dar und ist eine an die heutige Zeit angepasste Form der Erinnerung. Durch das Betrachten der Totenmaske - des Gesichtes des/der Verstorbenen - bleibt ein umfassender Eindruck für die nachfolgenden Generationen bewahrt. Sie versinnbildlicht die Einzigartigkeit der Persönlichkeit eines Menschen.

Der Anblick der friedlichen Gesichtszüge kann dazu beitragen, sich mit der Tatsache des Todes zu versöhnen.

Erinnerungsschmuck

Fingerabdrücke

Wenn wir um einen geliebten Menschen trauern, sind wir mit unseren Wünschen und Sehnsüchten unterwegs auf der Suche nach den einzigartigen, unverwechselbaren Spuren, die uns von ihm geblieben sind. Die Verstorbenen hinterlassen mit der Einmaligkeit ihrer Fingerabdrücke, ähnlich wie die Erinnerungsabgüsse, jedoch in kleinerer, komprimierter Form, Ewigkeitsspuren. 
Ausgegossen in Gold oder Silber können diese Spuren als Schmuckstück in verschiedenen Verarbeitungsmöglichkeiten (Anhänger, Ring, ...) getragen werden.

Unsere Filialen

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